Parkpickerl nach dem Umzug: Meldezettel, Antrag und Fristen in Wien
Neue Wohnung, neuer Bezirk — und plötzlich ist das Parkpickerl ungültig: Seit der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf ganz Wien gehört der Pickerl-Umstieg zu jedem Umzug dazu. So erledigen Sie ihn in einem Aufwasch mit dem Meldezettel.
Erst der Meldezettel, dann das Pickerl
Das Parkpickerl ist an den Hauptwohnsitz gebunden: Ohne aktuellen Meldezettel im neuen Bezirk kein neues Pickerl. Die Reihenfolge nach dem Umzug ist daher fix: 1. Wohnsitz ummelden (binnen 3 Tagen, kostenlos — Anleitung im Beitrag Wohnsitz ummelden in Wien), 2. Parkpickerl für den neuen Bezirk beantragen, 3. altes Pickerl zurückgeben — für die nicht genutzte Zeit gibt es anteilig Geld zurück.
So beantragen Sie das Parkpickerl
- Online über wien.gv.at (Amtshelfer Parkpickerl) — mit Handysignatur/ID Austria in wenigen Minuten.
- Benötigt: Zulassungsschein, Hauptwohnsitz-Meldung im Bezirk (wird elektronisch geprüft), bei Firmen- oder Leasingautos zusätzlich eine Nutzungsbestätigung.
- Kosten: € 10 pro Monat plus einmalige Antragsgebühren — beantragbar für 1 oder 2 Jahre.
- Übergangsfrist: Das alte Pickerl gilt nicht im neuen Bezirk! Bis das neue da ist, helfen Kurzparkzonen-Scheine oder die Handy-Parken-App.
Gleich miterledigen nach dem Umzug
- Meldezettel — Meldeservice MA 62 (Frist: 3 Tage)
- Zulassungsschein-Adresse binnen 1 Woche bei der Zulassungsstelle ändern
- Nachsendeauftrag der Post und Führerschein-Adresse (freiwillig)
- Die komplette Liste: große Umzugscheckliste
Häufige Fragen
Gilt mein altes Parkpickerl noch im neuen Bezirk?
Nein — es gilt nur im Bezirk des gemeldeten Hauptwohnsitzes. Nach der Ummeldung so schnell wie möglich das neue beantragen; für das alte gibt es eine anteilige Rückerstattung.
Wie lange dauert das neue Parkpickerl?
Online mit ID Austria meist nur wenige Werktage. Überbrücken Sie die Zeit mit Kurzparkscheinen oder der Handyparken-App — oder parken Sie übergangsweise in einer Garage.
Brauche ich fürs Pickerl einen neuen Meldezettel?
Sie brauchen die aufrechte Hauptwohnsitz-Meldung an der neuen Adresse — die prüft die Behörde elektronisch im Melderegister. Der Papier-Meldezettel selbst muss nicht vorgelegt werden, die Ummeldung muss aber erledigt sein.
Fazit
Meldezettel zuerst, Parkpickerl sofort danach — dann parken Sie ohne Strafzettel-Risiko im neuen Grätzl. Und den Umzug selbst? Den machen wir: Umzug Wien mit Fixpreis und auf Wunsch allen Behörden-Tipps inklusive.
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